Elektronikgeräte mit Funk
EU Richtlinien: EMV Richtlinie - RED Richtlinie, Radio Equipment DirectiveCH Verordnung: VEMV, Verordnung EMV - FAV, Fernmelde Anlagen Verordnung
Ein elektrisches Gerät wird zur Funkanlage wenn darin ein Funkmodul eingebaut wird, selbst entwickelt oder zugekauft. Für das elektrische Gerät gilt die EMV Richtlinie mit den entsprechenden EMV Normen. Neu fällt dieses «Combined Equipment» auch unter die RED Richtlinie mit den dafür zuständigen Funknormen. Neben den obligatorischen Messungen hinsichtlich des Funkspektrums kommen nun ggf. noch weitere Messungen hinzu, die das Gesamtgerät betreffen.
Für Hersteller von Geräten mit Funkkommunikation gilt es unter anderem folgende Aspekte der RED zusätzlich zu beachten:
- Rundfunk- und reine Empfänger fallen nun unter die RED
- Bei der RED gibt es keine untere Frequenzgrenze mehr (bisher wurde ab 9kHz gemessen)
- Die RED fordert die gleichen Sicherheits- und Gesundheitsziele wie die Niederspannungsrichtlinie aber es existieren keine Spannungsgrenzen. Somit sind Geräte mit Betriebsspannungen kleiner 50 Volt a.c. (75 Volt d.c.) oder größer 1000 Volt a.c. (1500 Volt d.c.) ebenfalls sicherheitstechnisch zu betrachten.
- Der Einfluss der ausgesendeten elektromagnetischen Felder der Funkanlage auf die Gesundheit von Menschen muss immer mit betrachtet werden.
- Die Anforderungen an die EMV von Geräten mit eingebauter Funkkommunikation können über die Anforderungen der EMV-Normen für das Grundgerät (ohne Funkkommunikation) hinausgehen.
Es ist wichtig zu evaluieren, welche Pegel eines Elektronikgerätes dem Funk zuzuordnen sind (gewollte elektromagn. Strahlung) und welche der EMV (ungewollte elektromagn. Strahlung)